Kircheneintritt

Sie denken darüber nach, in die Kirche einzutreten?

Immer mehr Menschen treten (wieder) in die Kirche ein. Dafür gibt es verschiedene Anlässe: die Geburt eines Kindes; der Wunsch, zu heiraten oder Pate zu werden; oder auch eine berufliche Veränderung. Vielleicht ist Ihnen die gute Nachricht von Gott und seiner Menschenfreundlichkeit nahe gekommen - durch die Begegnung mit einem Menschen, im Gottesdienst oder durch die Beschäftigung mit biblischen oder religiösen Texten.

Mancher Zweifel begleitet sicherlich diese Überlegungen: Von meinem Glauben her will ich zur Kirche gehören! Aber will ich wirklich auch die Institution, an der ich vielleicht manches auszusetzen habe?

Die Kirche ist immer wieder zu erneuern. Dieser alte evangelische Grundsatz heißt gerade kritische Geister in der Kirche willkommen. Die Kirchentür ist offen! Ihnen soll nichts aufgedrängt werden. Die Pfarrer und Pfarrerinnen sprechen gerne mit Ihnen über Ihre Fragen - ohne gleich eine Grundsatzentscheidung für oder gegen die Kirche zu verlangen. Sie sollten für sich ergründen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Denn Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Abonnement, das bei Bedarf ganz schnell wieder gekündigt wird.

 

Öffnungszeiten der Eintrittstelle

Termine nach Vereinbarung.

Bitte wenden Sie sich an das KIEZ.
Telefon: 02306 928462 oder
E-Mail:info(at)kiez-luenen.de

Wiedereintrittsstelle im KIEZ

Die Wiedereintrittsstelle für den Raum Lünen und Selm finden Sie im Kirchlichen Informations- und Ehrenamtszentrum KIEZ, in der Evangelischen Stadtkirche St. Georg.

St.-Georg-Kirchplatz
44532 Lünen

FAQ - Antworten zum Eintritt in die Ev. Kirche

  • Taufe: Voraussetzung für einen (Wieder-)Eintritt ist, dass Sie bereits getauft sind. Anerkannt wird die Taufe durch eine der Mitgliedskirchen der ACK (=Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen; dazu gehören die Evangelische Kirche in Deutschland, die römisch-katholische Kirche, Anglikaner, Altkatholiken, Orthodoxe, Methodisten und eine Reihe evangelisch-freikirchlicher Gemeinden: www.oekumene-ack.de/ueber-uns/mitglieder/).
    Wenn Sie noch nicht getauft sind, können Sie mit der Feier der Taufe in die Kirche aufgenommen werden.

  • Austritt: Vor dem Eintritt müssen Sie aus der Kirche ausgetreten sein. Die zuständige Stelle ist in der Regel das Amtsgericht, mancherorts aauch das Standesamt.

  • Alter: Für den Eintritt müssen Sie mindestens 14 Jahre alt und somit religionsmündig sein. Bei Kindern unter 14 Jahren entscheiden die Eltern. Jedoch dürfen ab Vollendung des 12. Lebensjahres die Eltern nicht gegen den Willen des Kindes entscheiden.

  • Gemeinde: Sie können bei dem Pfarrer oder der Pfarrerin Ihres Gemeindebezirks eintreten. Auf diese Weise können Sie einen ersten Kontakt mit Ihrer Gemeinde knüpfen. Wer für Sie zuständig ist, können Sie über die Gemeindesuche erfahren.

  • Wiedereintrittsstelle: In nahezu jedem Kirchenkreis in Westfalen gibt es eine Wiedereintrittsstelle. Hier ist der Eintritt besonders unkompliziert, da Sie mit Ihrer Unterschrift sofort wieder Mitglied der Kirche werden.
    In der Lünener Wiedereintrittsstelle können Sie Mitglied jeder Gemeinde des Kirchenkreises Lünen und Selm werden. Auch wenn Sie außerhalb des Kirchenkreises wohnen, können Sie in die Kirchengemeinde Ihres Wohnsitzes eintreten. Außerdem können Sie eine "Wunschgemeinde" wählen, auch wenn Sie nicht in deren Bereich wohnen. Dies ist dann allerdings mit einer gewissen Aufnahmefrist verbunden.

  • Gemeinde des Wohnsitzes: In der Regel treten Sie in die evangelische Kirchengemeinde Ihres Wohnsitzes ein.

  • Deutschlandweit: In der Lünener Wiedereintrittsstelle können Sie Mitglied von jeder Gemeinde des Kirchenkreises Lünen und Selm werden, aber auch von Gemeinden außerhalb des Kirchenkreises.

  • Wunschgemeinde: In der Regel gilt der Eintritt für die Kirchengemeinde, auf deren Gebiet Sie wohnen. In einer Wiedereintrittsstelle können Sie aber auch eine Gemeinde Ihrer Wahl benennen, wenn Sie sich dieser "Wunschgemeinde" verbunden fühlen. In diesem Fall muss die Gemeinde Ihres Wohnsitzes dem Eintritt zustimmen, bevor er gültig wird.

  • Personalausweis: Ausweis oder Reisepass müssen Sie in jedem Fall dabei haben.

  • Taufurkunde: Nach Möglichkeit sollten Sie ein Dokument vorlegen, aus dem Ihre frühere Kirchenmitgliedschaft hervorgeht. Das kann Ihre Taufurkunde aus dem Stammbuch sein oder auch eine Konfirmations- oder Heiratsurkunde.

  • Austrittsbescheinigung: Wenn noch vorhanden, sollten Sie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mitbringen.

Was geschieht in der Wiedereintrittsstelle?

  • Gespräch: In der Wiedereintrittsstelle finden Sie einen Pfarrer, der Ihnen ein Gespräch anbietet. Worum es in diesem Gespräch geht und wie lange es dauert, hängt von Ihren Wünschen und Fragen ab.

  • Formular: Nach dem Gespräch erhalten Sie ein Formular, das Ihre Kirchenmitgliedschaft bestätigt. Es dient auch zur Vorlage im Bürgerbüro.

  • Inkrafttreten: Der Eintritt ist gültig mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular. Eine Ausnahme finden Sie unter "Wunschgemeinde".

  • Segenszuspruch: Wenn Sie mögen, kann Ihr Eintritt mit einem persönlichen Segen verbunden werden. Sie können eine Kerze anzünden und dies mit einem Gebet verbinden.

Warum wird beim Eintritt ein Gespräch angeboten?

  • Beratung: Vielleicht wollen Sie vor Ihrem Eintritt noch einzelne Fragen klären oder Ihre Entscheidung mit einem Seelsorger besprechen? Dazu ist der Pfarrer in der Eintrittsstelle gerne bereit - auch schon im Vorfeld eines späteren Eintritts.

  • Kennenlernen: Vermutlich wollen Sie die Gemeinde kennen lernen, in die Sie eintreten. In der Eintrittsstelle ist dazu Gelegenheit. Dies gilt natürlich umso mehr für den Eintritt bei Ihrem Gemeindepfarrer oder Ihrer Gemeindepfarrerin.

  • Information: In der Eintrittsstelle können Sie Informationen zu sämtlichen evangelischen Kirchengemeinden in Lünen und Selm erhalten. Gewissensprüfung? Der Pfarrer oder die Pfarrerin wird beim Eintrittsgespräch nicht Ihr Gewissen prüfen wollen. Früher hatte solch eine Prüfung einen guten Grund, als sich zum Beispiel ehemalige Nationalsozialisten durch den Kircheneintritt in ein besseres Licht rücken wollten. Heute setzt die Kirche voraus, dass Sie selbst gründlich über Ihre Motive zum Eintritt nachgedacht haben. Wenn Sie mögen, kann das natürlich auch zum Thema des Gespräches werden.

Sind Kosten mit dem Eintritt verbunden?

  • Gebühren: Der Kircheneintritt ist kostenlos - im Gegensatz zum Austritt bei einer staatlichen Stelle, wo eine Verwaltungsgebühr erhoben wird.

  • Kirchensteuer: Mit der Kirchenmitgliedschaft ist in Deutschland eine Steuerpflicht verbunden. In Westfalen beträgt die Kirchensteuer neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer. Die vielfältigen geistlichen, seelsorgerlichen und sozialen Aktivitäten der Kirche werden durch diesen Beitrag ermöglicht.

So finden Sie uns

KIEZ-Lünen

Kirchliches Informations- und Ehrenamtszentrum
St. Georg-Kirchplatz 2
44532 Lünen

Telefon: +49 2306 928462
E-Mail: info(at)kiez-luenen.de

Mit Bus und Bahn zu uns

Auf der Internetseite der VKU finden Sie Ihre ÖPNV-Verbindung zu uns:

Öffnungszeiten

Im Turmraum der Ev. Stadtkirche St. Georg in der Fußgängerzone.

Mo - Fr: 10-12 Uhr
Di - Fr: 15-17 Uhr

Während der Schulferien:
Di, Do und Fr: 10-12 Uhr
Di - Fr: 15-17 Uhr

Im Januar/Februar:
Im Haus St. Georg Kirchplatz 2, 1. Tür rechts.
Mo - Mi 10-12 Uhr

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